Hochwasserrisiko- und Überschwemmungsgebiete
Hochwasserrisikogebiete
Im Rahmen einer Voruntersuchung (vorläufige Risikobewertung) wurde für die Gewässer Thüringens gemäß § 73 Wasserhaushaltsgesetz das Hochwasserrisiko bewertet. Die Gewässerabschnitte, für die bei Hochwasser von größeren Risiken auszugehen ist, definierte man danach als Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiet).
Das Hochwasserrisiko ergibt sich dabei aus der Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen Schäden für Mensch, Umwelt, Kultur und Wirtschaft (Schadenspotential).
Für diese sind Gefahrenkarten und Risikokarten zu erstellen.
Hochwassergefahrenkarten informieren darüber, welche Flächen vom Hochwasser bestimmter Eintrittswahrscheinlichkeit betroffen sein können und welche Wassertiefen sich dort ggf. einstellen.
Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen und somit das Schadenspotential aus.
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden (§ 76 Wasserhaushaltsgesetz).
Für die beschriebenen Risikogebiete sowie für Gebiete, die der Hochwasserentlastung und Rückhaltung dienen, sind Überschwemmungsgebiete per Rechtsverordnung festzusetzen.
Dabei sind mindestens die Flächen als Überschwemmungsgebiet auszuweisen, die bei einem Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist, überschwemmt werden.

Themenübersicht
- Hochwasserrisikogebiete
- Überschwemmungsgebiete
Weitere Informationen
- Kartendienst (TLUBN)
- Kartendienst (Bund)


Unterschiede Hochwassergefahren-/-risikokarte <> Überschwemmungsgebietskarte
Hochwassergefahren- und -risikokarten sind von den durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietskarten zu unterscheiden.
Die Hochwassergefahren- und -risikokarten haben lediglich einen informellen Charakter und geben Auskunft über die mögliche Betroffenheit eines Gebietes durch Hochwasser. Sie sind deshalb bedeutend für Hochwasservorsorge, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz. Auch die Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe und Industrie können daraus wertvolle Informationen gewinnen, zum Beispiel ob ein hochwasserangepasstes Bauen erforderlich ist.
Im Gegensatz dazu ergeben sich aus der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes unmittelbare Rechtswirkungen (§ 78ff Wasserhaushaltsgesetz) gegenüber jedermann. Dies sind insbesondere Planungs- und Baueinschränkungen.
Ein Überschwemmungsgebiet wird analog einem Hochwasser mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (hundertjährliches Hochwasserereignis) ermittelt und dann in einem Rechtsverordnungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgesetzt.
Zwischen einer Gefahren- und Risikokarte und dem festzusetzenden Überschwemmungsgebiet können sich im Rahmen des Rechtsverordnungsverfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Beteiligung der von der Festsetzung Betroffenen, Prüfung der vorgebrachten Einwendungen und Hinweise) Änderungen ergeben.
Es gibt keine unmittelbar rückwirkende Änderung der Gefahren- und Risikokarten.
Die Gefahren- und Risikokarten werden in einem Zyklus von sechs Jahren überarbeitet und ggf. an die neuen Erkenntnisse angepasst.
Es kann also Unterschiede zwischen einer Gefahren- und Risikokarte und einem festgesetztem Überschwemmungsgebiet für den gleichen Gewässerabschnitt geben.
