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Stauanlagen sind künstliche, von Menschen geschaffene Absperrbauwerke mit zugehörigem Stau- oder Speicherbecken. Sie dienen dem Aufstauen von Wasser, aber auch dem Speichern von Sedimenten.
Sie werden nach geltendem Regelwerk wie folgt unterschieden:
Das Referat 54 im TLUBN überwacht diejenigen Stauanlagen, deren Höhe mehr als fünf Meter beträgt oder deren Gesamtstauraum gefüllt mehr als 100.000 Kubikmeter umfasst. Derzeit werden durch die Stauanlagenaufsicht 213 Stauanlagen überwacht [siehe Talsperrenregister].
Die Stauanlagenaufsicht ist eine Sonderform der Gewässeraufsicht und umfasst die Überwachung der Anlagen und die Gefahrenabwehr, die Bauüberwachung und Bauabnahme. Kernaufgabe ist dabei die Überwachung der Zuverlässigkeit, der Hochwassersicherheit und der Einhaltung des erforderlichen Freibordes an allen Stauanlagen im Zuständigkeitsbereich.
Das beinhaltet im Einzelnen:
So kontrollieren Mitarbeiter der Stauanlagenaufsicht den Zustand der einzelnen Bauwerksbestandteile, die Funktionssicherheit der Betriebs- und Messeinrichtungen sowie die Beachtung der jeweiligen Betriebsvorschriften. Die Stauanlagenaufsicht wirkt darauf hin, dass die Anlagen den technischen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls an diese angepasst werden.
Alle Stauanlagen und Stauhaltungsdämme sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Die jeweiligen Anlagenbetreiber haben deren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb auf eigene Kosten sicherzustellen und zu überwachen (Eigenüberwachung).