Gewässerstruktur und Durchgängigkeit
Durchgängigkeit
Die Gewässer sind durch Querbauwerke in Abschnitte eingeteilt, die für viele im Wasser lebende Tiere nicht überwindbar sind. Rückstau und der damit verbundene Einfluss auf Sedimente verändern die natürlichen Lebensräume. Deshalb ist es insbesondere für die natürlich in unseren Gewässern vorkommenden Fischarten nicht mehr möglich, stabile Populationen aufzubauen.
Ziel
In den Gewässern sollen die natürlich vorkommenden Arten wieder in stabilen Lebensgemeinschaften leben und sich ohne Zutun des Menschen erhalten können. Neben sauberem Wasser und vielfältigen Lebensräumen ist die Durchgängigkeit der Gewässernetze hierfür eine wichtige Voraussetzung. Die Laichgebiete, Aufwuchsgebiete und die Lebensräumen der erwachsenen Tiere, die sich zwischen der Mündung und den Oberläufen der Gewässernetze befinden, sind dazu durchgängig zu verbinden.
Es ist ein europaweites, im deutschen Wassergesetz verankertes Ziel, dass bis 2027 die Flüsse und Bäche in einem guten Zustand sein sollen - mit der natürlichen Vielfalt der Pflanzen und Tiere, einer guten Wasserqualität und einem möglichst naturnahen Gewässerverlauf. In den Maßnahmenprogrammen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sind die Maßnahmen enthalten, die für das Ziel, einen guten Gewässerzustand zu erreichen, erforderlich sind. Das Herstellen der Durchgängigkeit ist darin ein wesentlicher Bestandteil.
Unser Beitrag
Die wesentlichen Maßnahmen zum Herstellen der Durchgängigkeit an Querbauwerken wie Wehren, Wasserkraftanlagen, Sohlenabstürzen sind
Der Rückbau der Bauwerke
Alternativ das Herstellen der Durchgängigkeit über Umgehungsgerinne oder Fischaufstiegsanlagen
Der Fischschutz und die Sicherstellung des Fischabstiegs an Wasserkraftanlagen
Die Sicherstellung des Sedimenttransportes
An Ausleitungsstrecken die Sicherstellung des Mindestwasserabfluss im Mutterbett.
Das TLUBN als obere Wasserbehörde und die unteren Wasserbehörden sind die für die Gewässerbewirtschaftung verantwortlichen Behörden. Das TLUBN ist auch Fachbehörde und Eigentümer vieler Querbauwerke in den größeren Thüringer Gewässern (Gewässern erster Ordnung). Es werden deshalb im TLUBN die zum Erreichen des Ziels erfoderlichen Fachgrundlagen erarbeitet, Vorgaben für die unteren Wasserbehörden erarbeitet und Anordnungen an Nutzer der Gewässer geschrieben, Anträge geprüft und genehmigt sowie eigene Bauvorhaben vorbereitet und umgesetzt.
Anordnungen, Organisation der Anordnungen durch die Wasserbehörden
Die Vorgehensweise wurde durch das Thüringer Umweltministerium per Erlass geregelt:
Erlass Herstellung Durchgängigkeit
Bezüglich der Anforderungen an die Durchgängigkeit wurden gewässerbezogene Betrachtungen erarbeitet. In diesen werden vor allem bei Berücksichtigung von Fischen mit langen Wanderdistanzen, neben dem Einzelstandort auch die Summenwirkung von Bauwerken sowie die Gesamtbeeinträchtigungen der Gewässer durch Stau- und Ausleitungsstrecken betrachtet. Erstmals wurden derartige Untersuchungen in Thüringen modellhaft für die Ilm durchgeführt. Seither wurden weitere Durchgängigkeitskonzepte für die Gewässer Saale, Unstrut, Werra, Gera, Apfelstädt und Ohra erstellt. Der Bericht für die Weiße Elster ist in Bearbeitung.
Für die Anordnungen zur Herstellung der Durchgängigkeit an den Querbauwerken in den Gewässern 1. Ordnung ist die obere Wasserbehörde zuständig. Die Liste der betroffenen Bauwerke wird derzeit überarbeitet.
Liste Gewässer 1. Ordnung - wird derzeit überarbeitet
Für die Anordnungen zur Herstellung der Durchgängigkeit an den Querbauwerken in den Gewässern 2. Ordnung sind die Unteren Wasserbehörden zuständig. Nachfolgend die Liste der betreffenden Querbauwerke, aufgeteilt nach den unteren Wasserbehörden:
anzuwendende vorschriften
- § 27 Wasserhaushaltsgesetz§ 29 Wasserhaushaltsgesetz
- § 82 Wasserhaushaltsgesetz
Anordnungen des TLUBN zum Herstellen der Durchgängigkeit
Gemäß § 82 WHG sind die Maßnahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Maßnahmenprogrammen aufgeführt. Der wasserrechtliche Vollzug ist für die Maßnahmen der WRRL zur Herstellung der Durchgängigkeit, der Verbesserung der Gewässerstruktur und des Fischschutzes bundesgesetzlich im Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in der aktuell gültigen Fassung geregelt.
Anzuwendende Vorschriften:
§ 33 WHG Mindestwasserführung,
§ 34 WHG Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer,
§ 35 WHG Wasserkraftnutzung
§ 61 Abs. 2 Nr. 3d ThürWG.
Es werden die wasserrechtlichen Anordnungen erlassen, die erforderlich sind, um mittels Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit den guten Gewässerzustand erreichen zu können. Dies betrifft die Querbauwerke in Gewässern erster Ordnung, welche nicht dem Freistaat Thüringen gehören. Es erfolgen Anordnungen
- zur Festsetzung von Mindestwassermengen in den Ausleitungsstrecken (Mutterbetten) an Ausleitungswasserkraftanlagen,
zur Wiederherstellung der längsgerichteten Durchgängigkeit für aufstiegs- und abstiegswillige Fischarten,
zum Schutz der Fischpopulation vor Schädigungen an Wasserkraftanlagen und Wehren.
anzuwendende vorschriften
- §§ 33, 34, 35 Wasserhaushaltsgesetz
§ 61 Abs. 2 Nr. 3d Thür WG
Alte Rechte und Befugnisse
Eine weitere Aufgabe im Fachbereich Durchgängigkeit besteht in der Feststellung von Inhalt und Umfang alter Wasserrechte und Befugnisse zum Aufstauen und Absenken von Gewässern und zum Ableiten und Wiedereinleiten von Wasser aus bzw. in Gewässer, insbesondere zum Zweck der Wasserkraftnutzung, oder auch der Wasserentnahme zu betrieblichen Zwecken.
Dies ist mit umfangreichen Recherchen nach alten Unterlagen verbunden, nach denen die alten Rechte erteilt oder verliehen wurden.
Anhand der ehemaligen Wassergesetze wird abschließend geprüft, ob die alten Rechte bis heute aufrechterhalten worden sind.
anzuwendende vorschriften
- § 78 Thüringer Wassergesetz
- § 20 Wasserhaushaltsgesetz
Wehraufsicht
Im Fachbereich Durchgängigkeit wird auch das Wehrregister erstellt und geführt. Darin sind die Wehre mit einer Bauwerkshöhe von mehr als 2,50 m verzeichnet.
Für diese Wehre wird im Rahmen der Wehraufsicht die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die bauliche und betriebliche Sicherheit beaufsichtigt. Dabei ist die obere Wasserbehörde für die Wehre mit einer Höhe von mehr als 5 m zuständig.
anzuwendende vorschriften
- § 36 Abs. 2 WHG
§ 61 Abs. 2 Nr. 6 ThürWG
Durchgängigkeitskonzepte für Thüringer Gewässer
Eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes ist die Sicherung der Durchgängigkeit unserer Fließgewässer. Um die Entwicklung einer artenreichen und gewässertypischen Fischfauna zu ermöglichen, sind an den Standorten der einzelnen Wanderhindernisse die aktuellen Anforderungen zur Herstellung der Durchgängigkeit umzusetzen. Im Zuge einer gewässerbezogenen Betrachtung, vor allem bei Berücksichtigung von Fischen mit langen Wanderdistanzen, ist neben dem Einzelstandort auch die Summenwirkung von Bauwerken sowie die Gesamtbeeinträchtigungen der Gewässer durch Stau- und Ausleitungsstrecken zu betrachten.
Erstmals wurden derartige Untersuchungen in Thüringen modellhaft für die Ilm durchgeführt. Seither wurden durch das Referat Wasserbau des TLUBN weitere Durchgängigkeitskonzepte für die Gewässer Saale, Unstrut, Werra, Gera, Apfelstädt und Ohra erstellt. Der Bericht für die Weiße Elster ist in Bearbeitung.
Durchgängigkeit Ilm
Modellhafte Erarbeitung einer Gesamtbewertung für die Herstellung der Durchgängigkeit am Beispiel der Ilm

Durchgängigkeit Saale

Durchgängigkeit Unstrut
