Die Abwasserprobenahme erfolgt im Rahmen einer staatlichen Überwachung in Ergänzung zur gesetzlich für die Abwassereinleiter vorgeschriebenen Eigenkontrolle. Bei den zu überwachenden Einleitstellen handelt es sich um direkte Abwassereinleitungen in ein Gewässer oder um sogenannte indirekte Einleitungen, bei denen gewerbliches Abwasser zur weiteren Behandlung in die öffentliche Kanalisation geleitet wird. Die genauen Entnahmestellen, die Häufigkeit und das Messprogramm werden von den zuständigen Wasserbehörden, in der Regel sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte, festgelegt.
Warum:
- Kontrolle der Einhaltung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Grenzwerte zur Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Behandlungsanlagen sowie Festlegung von ggf. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und der Höhe der Abwasserabgabe
- Ermittlung von anthropogenen Stoffeinträgen sowie Auswirkungen von Havarien
- Ermittlung von Handlungsoptionen im Rahmen einer Maßnahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerqualität zur Erfüllung von nationalen und internationalen Bestimmungen
- Grundlage für die Erfüllung von nationalen und internationalen Berichtspflichten
Wie:
- Etablierte Möglichkeiten der Abwasserprobenahme sind die (qualifizierte) Stichprobe und die 2-Stunden-Mischprobe .
- Die Proben werden je nach beauftragtem Parameterumfang in spezielle Flaschen abgefüllt und teilweise unter Zugabe von Chemikalien konserviert. Anschließend erfolgt der gekühlte Transport ins Labor zur Ermittlung der beauftragten Parameter.