Luftreinhalteplanung
Rechtliche Grundlagen für die Luftreinhalteplanung sind § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV). Mit der 39. BImSchV und §§ 44 bis 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurden die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft sowie der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe in deutsches Recht umgesetzt.
Wenn die in der 39. BImSchV aufgeführten Immissionsgrenzwerte überschritten werden, muss ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. In Thüringen obliegt die Luftreinhalteplanung dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Die Behörde ermittelt und beurteilt auch die Luftqualität.
In der 39. BImSchV sind folgende Immissionswerte enthalten:
Luftschadstoff | Formel | Immissions-wert-kategorie | Immissionswert | Mittelungs- zeitraum | zulässige Anzahl von Überschreitungen | Schutzziel |
Schwefeldioxid | SO2 | Immissions-grenzwert | 350 µg/m³ | Stunde | 24 im Kalenderjahr | menschliche Gesundheit |
Immissions-grenzwert | 125 µg/m³ | Tag | 3 im Kalenderjahr | menschliche Gesundheit | ||
Alarm-schwelle | 500 µg/m³ | Stunde, gemessen an 3 aufeinander-folgenden Stunden und gemittelt |
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kritischer Wert | 20 µg/m³ | Kalenderjahr sowie Winterhalbjahr |
| Vegetation | ||
Stickstoffdioxid | NO2 | Immissions-grenzwert | 200 µg/m³ | Stunde | 18 im Kalenderjahr | menschliche Gesundheit |
Immissions-grenzwert | 40 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit | ||
Alarm-schwelle | 400 µg/m³ | Stunde, gemessen an 3 aufeinander-folgenden Stunden und gemittelt |
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kritischer Wert | 30 µg/m³ | Kalenderjahr |
| Vegetation | ||
Partikel PM10 | Immissions-grenzwert | 50 µg/m³ | Tag | 35 im Kalenderjahr | menschliche Gesundheit | |
Immissions-grenzwert | 40 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit | ||
Partikel PM2,5 | Zielwert | 25 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit | |
Immissions-grenzwert | 25 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit | ||
Blei | Pb | Immissions-grenzwert | 0,5 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit |
Benzol | C6H6 | Immissions-grenzwert | 5 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit |
Kohlenmonoxid | CO | Immissions-grenzwert | 10 mg/m³ | höchster Achtstundenmittelwert während eines Tages |
| menschliche Gesundheit |
Ozon | O3 | Zielwert | 120 µg/m³ | höchster Achtstundenmittelwert während eines Tages | 25 im Kalenderjahr | menschliche Gesundheit |
Zielwert | 18000 µg/m³ x h | AOT40 von Mai bis Juli |
| Vegetation | ||
langfristiges Ziel | 120 µg/m³ | höchster Achtstunden-mittelwert während eines Tages |
| menschliche Gesundheit | ||
langfristiges Ziel | 6000 µg/m³ x h | AOT40 von Mai bis Juli |
| Vegetation | ||
Informations-schwelle | 180 µg/m³ | Stunde |
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Alarm-schwelle | 240 µg/m³ | Stunde |
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Arsen | As | Zielwert | 6 ng/m³ | Kalenderjahr, Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion |
| menschliche Gesundheit und Umwelt insgesamt |
Kadmium | Cd | Zielwert | 5 ng/m³ | |||
Nickel | Ni | Zielwert | 20 ng/m³ | |||
Benzo[a]pyren |
| Zielwert | 1 ng/m³ |
Die Messergebnisse aus dem Immissionsmessnetz des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz werden ständig veröffentlicht.
Luftreinhaltepläne sind ein wichtiges Instrument, um die Luftqualitätsziele zu erreichen. Bei der Aufstellung eines Luftreinhalteplanes werden die lufthygienische Situation analysiert und konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte geplant.
Der Inhalt von Luftreinhalteplänen soll gemäß § 27 der 39. BImSchV folgendes umfassen:
- Ort der Überschreitung
- Allgemeine Informationen (Gebietsbeschreibung)
- Zuständige Behörden für Ausarbeitung und Durchführung des Planes
- Art und Beurteilung der (Luft-)Verschmutzung
- Ursprung der Verschmutzung (Emissionsquellen und Arten und Mengen der Emissionen)
- Analyse der Lage (Überschreitungsursachen und mögliche Gegenmaßnahmen)
- Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen und deren Wirkungen vor Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG (11.06.2008)
- Angaben zu Maßnahmen oder Vorhaben nach Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG (11.06.2008)
- Angaben zu geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben
- Ergänzende Informationen
Der Immissionsgrenzwert für Partikel PM10 (Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 an mehr als 35 Tagen im Kalenderjahr) wurde zuletzt in den Städten Erfurt (2011), Weimar (2011) und Mühlhausen (2014) überschritten.
Der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert von 40 µg/m3) wurde zuletzt in den Städten Erfurt (2012), Gera (2013), Jena (2011), Mühlhausen (2015), Suhl (2012) und Weimar (2014) überschritten.
Für diese Städte wurden Luftreinhaltepläne aufgestellt. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden keine Immissionsgrenzwertüberschreitungen in Thüringen festgestellt.
Eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Schwefeldioxid wurde letztmalig im Jahr 1993 und für Benzol im Jahr 1999 ermittelt.
Der Kraftfahrzeugverkehr ist in Thüringen die bedeutendste Quelle für Luftschadstoffe, insbesondere für Stickoxide (NO2 und NOx) und Staub (PM10, PM2,5). Auch für hohe Ozonwerte, die in den Sommermonaten auftreten können, ist vor allem der Kraftfahrzeugverkehr ursächlich. Sonnenlicht und das Vorhandensein von sogenannten Vorläuferstoffen sind an den komplexen photochemischen Prozessen bei Ozonbildung und -abbau in der bodennahen Atmosphäre beteiligt. Ozonvorläuferstoffe sind Stickoxide, für die der Verkehr die bedeutendste Quelle ist, und flüchtige organische Verbindungen (VOC - Volatile Organic Compounds). Diese stammen aus natürlichen Quellen, aber vor allem aus Kraftstoffen und Lösungsmitteln.
Die Maßnahmen in Thüringer Luftreinhalteplänen betreffen insbesondere den Kraftfahrzeugverkehr, wie solche zur Lenkung, Beschränkung und Verflüssigung des Kraftfahrzeugverkehrs, zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, des Rad- und Fußgängerverkehrs, den Bau- von Ortsumgehungen u. a.. Ein Beispiel ist die Ausweisung der Umweltzone im Stadtzentrum von Erfurt.
Bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die in Luftreinhalteplänen festgelegten Maßnahmen werden durch Anordnung oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger der öffentlichen Verwaltung durchgesetzt.