Genehmigung von Anlagen
Der Betrieb bestimmter Anlagen, wie industriellen Produktionsbetrieben, kann schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Der Gesetzgeber hat daher für die Genehmigung besonders relevanter Anlagen ein Verfahren festgelegt, wodurch die Schutzgüter nach § 1 Abs. 1 BImSchG vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden sollen und auch bereits dem Entstehen solcher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden soll.
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die Anträge unter diesen Vorsätzen durch die Bündelung vieler verschiedener Fachkompetenzen umfassend geprüft.
Je nach Vorhaben und Ausmaß der zu erwartenden Umweltauswirkungen sind unterschiedliche Zulassungsverfahren notwendig.
An Genehmigungsanträgen mit erheblichen Auswirkungen wird auch die Öffentlichkeit beteiligt, so dass letztlich alle Belange der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden können.
Für die Anzeige oder Beantragung von Vorhaben lässt der Gesetzgeber die Vorgabe zu verwendender Formulare zu. In Thüringen ist seit dem 1. Juli 2022 für die Erstellung der Formulare und weiteren Unterlagen die Software ELiA zu verwenden. Soweit die Erstellung von Unterlagen bereits anhand der veralteten Formblätter erfolgt ist, werden diese noch bis zum 31. Dezember 2022 akzeptiert.
Für manche Anlagen müssen Besonderheiten bei der Antragstellung beachtet werden.
Erweist sich ein Vorhaben nach diesem Verfahren als genehmigungsfähig, so ist die Genehmigung zu erteilen. Diese Entscheidungsfindung stützt sich auf das BImSchG und das dazu existierende untergesetzliche Regelwerk.
Für Anlagen, die der IE-Richtlinie unterliegen, werden Genehmigungen nach § 10 Abs. 8a BImSchG bekannt gemacht und dauerhaft hier veröffentlicht.
Antragstellung
Weitere Hinweise für Antragsteller
- BImSchG
- Liste der BImSchVen
- 4. BImSchV - Genehmigungsbedürftige Anlagen9. BImSchV - Das GenehmigungsverfahrenTA LuftTA Lärm
- Merkblatt zur Schornsteinhöhenberechnung.pdfBrechnung zur Bestimmung von Betriebsbereichen.xlsxBerechnungshilfe Anwendung 4. BImSchV, 12. BImSchV auf Biogasanlagen - V.xlsxErmittlung und Bewertung der Stickstoffdeposition im Rahmen von Genehmigungsverfahren.zipKommentar zu Anhang 7 TA Luft.pdf
- Erlass TMUEN: Nichtanwendung Anhang 9 TA Luft 2021