Immissionsschutz
Immissionsschutz ist ein wesentlicher Teil des Umweltschutzes. Der Immissionsschutz beschäftigt sich mit der Luftreinhaltung, dem Schutz vor Lärm und anderen physikalischen Einwirkungen (Erschütterungen, nichtionisierenden Strahlen, elektromagnetische Felder).
Für die immissionsschutzrechtliche Überwachung und Genehmigungen von Anlagen sind in Thüringen insbesondere die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig.
Das TLUBN
- erteilt Genehmigungen und überwacht Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), soweit nicht die unteren Immissionsschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig sind,
- erstellt Luftreinhaltepläne, auf Grund derer etwa Umweltzonen eingerichtet werden könnten,
- nimmt übergeordnete wissenschaftlich-fachliche Aufgaben des anlagen- und des gebietsbezogenen Immissionsschutzes wahr,
- unterstützt die unteren Immissionsschutzbehörden fachtechnisch in besonders gelagerten Einzelfällen,
- beschäftigt sich mit speziellen Aufgaben
- zum Schutz des Umweltmediums Luft und
- zum Schutz vor Lärm, Erschütterungen und elektromagnetischen Feldern,
- gibt Stellen und Sachverständige nach § 29b BImSchG bekannt und
- überwacht die Luftqualität.
Darüber hinaus erfolgt eine umfangreiche Mitarbeit in Fachgremien sowie bei der Beurteilung von Richtlinien und Normen im Immissionsschutz.
Der größte Teil des Immissionsschutzrechtes ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz und dessen umfangreichen untergesetzlichem Regelwerk – Durchführungsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften – enthalten. Erst mit diesem untergesetzlichen Regelwerk einschließlich einer großen Zahl von zu beachtenden technischen Richtlinien, Normen sowie Vollzugshinweisen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz und ministeriellen Erlassen können die Immissionssituation bewertet, Immissionsschutzmaßnahmen festgelegt werden und so einerseits der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und anderseits die (immissionsschutzrechtlich) zulässige Art des Nutzung von Betriebsstätten, technischen Einrichtungen und Grundstücken bestimmt werden.
Weitere Informationen
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), Abteilung ImmissionsschutzBund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Überblick Luft, Lärm, VerkehrUmweltbundesamt (UBA) Themen European Commission Environment Air (EU-KOM Air)European Commission Environment Noise (EU-KOM Noise)Europäische Umweltagentur LuftverschmutzungBundesanstalt für Straßenwesen (BASt)