Landesabfallwirtschaftsplanung und Abfallentsorgungsanlagen
Gemäß § 30 KrWG haben die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Die Mindestinhalte sind dabei im § 30 Abs. 6 KrWG aufgeführt.
Eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Landesabfallwirtschaftsplanes sind die Abfallbilanzen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE), die im Teil 1 der jährlichen Abfallbilanzen veröffentlicht werden.
Als weitere Grundlage der Landesabfallwirtschaftsplanung dienen die Abfallwirtschaftskonzepte der örE, welche alle 6 Jahre fortzuschreiben sind.
Bestandteil eines Abfallwirtschaftskonzeptes sind u. a. Angaben zur stofflichen Zusammensetzung des Restmülls aus Haushaltungen (Hausmüllanalysen). Die Mindestanforderungen sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Informationen zu Abfallentsorgungsanlagen
Auskünfte über mögliche Entsorgungsanlagen liegen im Fachbetrieberegister (eEFBV) und im IHK ecoFinder vor.
Fachbetrieberegister (eEFBV)
Entsprechend den Vorgaben der novellierten Entsorgungsfachbetriebeverordnung-EfbV wurde das bundesweit einheitliche elektronische Register über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe einschließlich der Erstbehandlungsanlagen nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten- ElektroG und anerkannte Betriebe zur Altfahrzeugverwertung gemäß Altfahrzeugverordnung-AltfahrzeugV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Es besteht die Möglichkeit aktuelle Zertifikate nach verschiedenen Kriterien wie Bundesland, Kreis, Tätigkeiten, Abfallarten (gefährliche bzw. nicht gefährlich), Standort, Name usw. zu filtern und das Zertifikat mit weiteren Angaben selber herunter zu laden.
IHK ecoFinder
In diesem von der IHK angebotenen Portal sind im Rahmen der Suche nach „Abfallentsorgung“ Informationen zu Anbietern von Abfallentsorgungsleistungen zu finden. Dabei können die Suchkriterien unter Anderem spezifiziert werden nach Standort, Tätigkeit und Schwerpunkt.
Auskünfte im Einzelfall
Die zuständige Behörde hat nach § 46 KrWG Auskunft über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen zu erteilen. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch kostenpflichtige Auskünfte zu Entsorgungsanlagen durch das TLUBN erteilt.
Weitere Informationen
- Landesabfallwirtschaftsplan Thüringen, Stand April 2018
- Abfallbilanz 2021
- Abfallbilanz 2020
- Abfallbilanz 2019
- Abfallbilanz 2018
- Abfallbilanz 2017
- Abfallbilanz 2016
- Abfallbilanz 2015
- Abfallbilanz 2014
- Abfallbilanz 2013
- Abfallbilanz 2012
- Abfallbilanz 2011
- Abfallbilanz 2010
- Fachbetrieberegister (eEFBV)IHK ecoFinder
Merkblätter/ Formulare
- Merkblatt zur Durchführung von Hausmüllanalyse
- Eingabemaske zur Datenerhebung der örE