Abfallwirtschaft
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist als Obere Abfallbehörde der Ansprechpartner in abfallrechtlichen Angelegenheiten.
Zu den Aufgaben des TLUBN gehören insbesondere:
- Genehmigungsverfahren für Deponien nach KrWG (Planfeststellung, Plangenehmigung, Anzeigen)
- Zustimmungsverfahren/Ausnahmezulassungen für Deponien nach der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Überwachung von Deponien
- Notifizierung und Überwachung grenzüberschreitender Abfalltransporte,
- abfallrechtliche Überwachungsmaßnahmen (z. B. Registerprüfungen, Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen)
- Entsorgungsfachbetriebe: Zustimmung und Widerruf zum Überwachungsvertrag, Benehmenserteilung, Anerkennung und Widerruf von Entsorgergemeinschaften, Freigabe von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten
- Durchsetzung der Getrenntsammlungspflicht von Bioabfällen gemeinsam mit der Kommunalaufsicht
- Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fachkunde
- Bearbeitung von Anzeigen gemeinnütziger und gewerblicher Sammler von Abfälle
- Abfallbeseitigung außerhalb dafür zugelassener Anlagen: Entscheidungen zu Anträgen kommunaler und privater Vorhabensträger
- Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgungspflicht durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Ausübung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Abfallbehörden
- Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Abfallbehörden im Falle der Selbstbeteiligung der Gebietskörperschaften
- Verfolgung von abfallrechtlichen Ordnungswidrigkeiten
- Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplanes
- Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
- Erstellung eines Beitrages zum Abfallvermeidungsprogramm des Bundes
- wissenschaftlich-fachliche Stellungnahmen zur Entsorgung von Abfällen in Grundsatzfragen oder besonders gelagerten Einzelfällen
- Erstellung von vollzugsunterstützenden fachlichen Empfehlungen zur umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen