Altlastensanierung
Altlastenbearbeitung/ Statistik
Gegenwärtig sind mit Stand vom 01.01.2020 insgesamt 11.700 altlastverdächtige Flächen und 796 Altlasten im Altlasteninformationssystem enthalten.
Altlastenbehörden
Zuständige Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben der Altlastenbearbeitung nach dem BBodSchG und dem untergesetzlichen Regelwerk sind gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 3 Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) grundsätzlich die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden in den Landreisen und kreisfreien Städten, die in der Regel den dortigen Umweltämtern zugeordnet sind.
Förderrichtlinie zur Altlastenbehandlung
Am 1. Januar 2020 trat die neue Thüringer Förderrichtlinie zur Altlastenbehandlung in Kraft. Durch die gewährten Zuwendungen sollen Altlasten und durch sie verursachten Gewässer-verunreinigungen saniert sowie eine Wiedernutzung der betreffenden Flächen ermöglicht werden.