Überschwemmungsgebiete
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Feststellung von Überschwemmungsgebieten sind der § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der § 66 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG).
Aus § 76 Abs. 2 WHG ergibt sich die Pflicht zur Ausweisung bzw. vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten für die Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete laut EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie).
Überschwemmungsgebiete werden von der oberen Wasserbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt.
Die derzeit laufenden Verfahren, für die eine öffentliche Auslegung erfolgt, finden Sie in der rechten Spalte.