Naturgefahren
Naturgefahren kennen. Risiken vermeiden.
Plötzlich steht die Saale im Wohnzimmer, ein Orkan deckt das Dach ab oder im Vorgarten klafft ein Krater. Dramatische Szenarien wie diese waren in den vergangenen Jahren leider auch in Thüringen Realität. Zwar kann es keinen 100-prozentigen Schutz gegen Naturgefahren geben, doch die Menschen können vorsorgen, um Schäden möglichst gering zu halten.
Mit der Kampagne „Thüringen wappnet sich gegen Hochwasser und andere Naturgefahren“ wollen die Landesregierung und ihre Partner alle Bürgerinnen und Bürger für mehr Eigenvorsorge gegen so genannte Elementarschäden sensibilisieren.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die wichtigsten Naturgefahren in Thüringen und die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus finden Sie Tipps zur baulichen und technischen Vorsorge sowie zum richtigen Verhalten vor, während und nach einem Schadensfall.
- Hochwassermarken in Thüringen (Faltblatt
- Anpassung an den Klimawandel in Thüringen - IMPAKT II (Broschüre)
- "Land unter - Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser" (Broschüre, GDV)"Hochwasserschutzfibel" (Broschüre, BMVI)Merkblätter "Sicher bauen...", "Wenn ein Erdfall auftritt..."
- Naturgefahrenreport des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer
Mit welchen Naturgefahren müssen Thüringer rechnen?
Wissenschaftler des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) warnen davor, dass extreme Wetterlagen zunehmen werden. Intensive Niederschläge und Überschwemmungen werden als Folge erwartet. Auch in Thüringen häufen sich die Hochwasserereignisse. Zuletzt hat das schwere Hochwasser im Frühsommer 2013 gezeigt, welche Macht die Natur über unser Leben und unser Wirtschaften hat.
Zudem häufen sich lokale Sturzfluten auch fernab größerer Flüsse und außerhalb der bekannten Überschwemmungsgebiete. Hangrutsche und Erdfälle sind in Thüringen ebenfalls eine ernstzunehmende Naturgefahr, wie die Ereignisse der vergangenen Jahre gezeigt haben.
Schadenereignisse in Deutschland
In Deutschland steigt die Zahl der Schadenereignisse. Von 1970 bis 2013 waren von 860 Schadenereignissen 70 Prozent durch Stürme, 19 Prozent durch Überschwemmungen, acht Prozent durch andere wetterbedingte Naturereignisse wie Hitzewellen, Dürren oder Waldbrände und drei Prozent durch Erdbeben verursacht.
Insgesamt entstanden Schäden von rund 90 Milliarden Euro, von denen nur 42 Prozent versichert waren. Auffällig ist, dass Überschwemmungen einen relativ großen Anteil der Gesamtschäden verursachten (34 %), aber nur mit 15 Prozent versichert waren. 2013 haben die Überschwemmungsschäden im Mai/Juni und die Hagelschläge im Juli/August mit insgesamt über 13,5 Milliarden Euro Gesamtschaden dazu beigetragen, dass 2013 das zweitteuerste Schadenjahr seit Beginn der Aufzeichnungen wurde.
Wie sorgen Sie richtig vor?
Besonders in den Hochwasserschutz hat der Freistaat Thüringen in den letzten Jahren viele Millionen Euro investiert. Dennoch bleibt die Eigenvorsorge der Betroffenen eine unerlässliche Ergänzung des staatlichen Hochwasserschutzes und gegen andere Naturgefahren.
Eigenvorsorge heißt, Schutzvorkehrungen an Grundstücken, in Haus oder Wohnung zu treffen, aber auch, das dann immer noch verbleibende Risiko abzusichern. Das ist nur durch den Abschluss einer Erweiterten Naturgefahrenversicherung (Elementar) möglich. Auf staatliche Hilfen haben Geschädigte keinen Rechtsanspruch.
Gebäude- und Grundstückseigentümer sind aufgerufen, durch gezielte präventive Maßnahmen an und in Gebäuden, an Grundstücken sowie durch ausreichenden Versicherungsschutz Eigenvorsorge zu betreiben und zur Absicherung im Schadenfall beizutragen.
Mieter und Pächter sollten berücksichtigen, dass sie neben einem entsprechenden Versicherungsschutz für ihre Einrichtungsgegenstände auch für Vorkehrungen zum Schutz ihres Inventars selbst verantwortlich sind.
Die Karten zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken sind öffentlich zugänglich. Die Karten verdeutlichen, welche Gebiete Thüringens durch großflächige Überschwemmungen gefährdet sind. Informieren Sie sich, ob Sie persönlich betroffen sind.
Der Kompass Naturgefahren wurde durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Kooperation mit mehreren Bundesländern, darunter Thüringen, entwickelt. Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen, Naturgefahrendaten der Umweltverwaltungen und Risikodaten der Versicherungswirtschaft wurden verknüpft und gestatten dem Nutzer, das von Hochwasser und anderen Naturereignissen ausgehende Gefährdungspotential objektbezogen einzuschätzen.
Über aktuelle Pegelstände und Gefahren informiert die Hochwassernachrichtenzentrale an der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.
Vor Unwetter jeder Art warnen der Deutsche Wetterdienst und die Unwetterzentrale Deutschland.
Auch historische Dokumente und Fotos vergangener Hochwasser sind nach vielen Jahren ohne Hochwasser oftmals die einzigen Hinweise auf eine bestehende konkrete Gefahr. Auch Hochwassermarken, die an Gebäuden, Brücken etc. die einstigen Hochwasserstände anzeigen, weisen auf das hin, was wieder passieren kann und sind unbedingt zu sichern und zu erhalten. Bauherren sind gut beraten, vor dem Baubeginn historische Zeugnisse zu prüfen.
Neben dem Abschluss von Versicherungen kann jeder Bürger und Unternehmer durch entsprechendes Handeln vorsorgen, um sich gegen mögliche Schäden zu schützen. Dazu gehören bau- und anlagentechnische Schutzvorkehrungen am und im Gebäude sowie Vorsichtsmaßnahmen vor, während und nach einer Überschwemmung, eines Sturms oder eines Erdfalls.
Insbesondere zum Hochwasserschutz gibt es eine Reihe von Ratgebern:
- Hochwasserschutzfibel: Sie gibt Bauherren, Hausbesitzern oder auch Mietern wichtige Hinweise, um Elementarschäden wirksam abzuwenden
- Broschüre "Schutz vor Überschwemmungen - Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeunternehmen" - Diese Broschüre des GDV enthält ausführliche Informationen speziell für Betriebe.
- Der Hochwasserpass: Der Hochwasserpass gibt ein detailliertes Bild über das individuelle Überschwemmungsrisiko in ganz Deutschland. Dabei wird der Ist-Zustand des Hauses bewertet, Risiken werden aufgezeigt und Maßnahmen zum Schutz initiiert. Dadurch können Schäden an Gebäuden und Grundstücken verringert oder vermieden werden.Die Kernaussage des Hochwasserpasses - das Gefährdungspotenzial - wird in einem Farbschema dargestellt und in die Lastfälle Hochwasser, Starkregen/Sturzfluten und Kanalrückstau aufgeteilt.
Der Hochwasserpass dient dem Nachweis, ob das Gebäude hochwassergefährdet, durch Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt und/oder hochwasserangepasst gebaut ist.
Über sicheres Bauen in Erdfallgebieten sowie das richtige Verhalten bei einem Erdfall informieren Merkblätter des Geologischen Landesdienstes.
Wegen der erwarteten Zunahme extremer Naturereignisse wird es immer wichtiger, sich vor deren Folgen auch finanziell zu schützen. Und das auch dann, wenn auf den ersten Blick keine Gefahr zu drohen scheint, weil das Gebäude z. B. weit entfernt von Überschwemmungsgebieten oder Flüssen liegt.
Immer noch haben viele Immobilienbesitzer und Mieter in Thüringen keine ausreichende Eigenvorsorge getroffen.
Ist Ihr Gebäude versicherbar?
Wie ein Gebäude in der Elementarschadenversicherung versicherbar ist, hängt vor allem vom Hochwasserrisiko seines Standortes ab. Hierzu hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) mit Hilfe von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie das computergestützte Zonierungssystem ZÜRS (ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung) entwickelt. Die erste Version von 2001 wurde regelmäßig weiterentwickelt und aktualisiert, so dass heute nahezu jedes Gebäude in Deutschland in eine von vier Gefährdungsklassen (GK) eingestuft ist:
- GK 4: statistisch häufiger als 1 mal in 10 Jahren ein Hochwasser
- GK 3: statistisch 1 mal in 10-50 Jahren ein Hochwasser
- GK 2: statistisch 1 mal in 50-200 Jahren ein Hochwasser
- GK 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser
Zusätzlich wurde eine Bachzone festgelegt, die sich als Zone von jeweils 100 Metern entlang von kleinen Fließgewässern erstreckt. Liegt ein Haus innerhalb dieser Zone, gibt ZÜRS diese Information zusätzlich zur Gefährdungsklasse an.
In der Zone der GK 1 liegen in Thüringen etwa 87,2 Prozent und in GK 2 etwa 9,1 Prozent der Gebäude. Nur etwa 3,7 Prozent der Gebäude liegen in den Zonen 3 und 4.
Viele Versicherungsunternehmen benutzen ZÜRS, um die Kosten einer Elementarschadenversicherung für die einzelnen Gebäude risikogerecht kalkulieren zu können und/oder über die jeweilige Gefährdung hinsichtlich einer Überschwemmung zu entscheiden. Um herauszufinden, in welcher Zone sich Ihr Gebäude befindet und zu welchen Konditionen es versicherbar ist, müssen Sie sich an ein Versicherungsunternehmen wenden.
Da ZÜRS lediglich Aussagen zur Überschwemmungsgefährdung infolge Hochwasser (Ausuferung von Gewässern) trifft, lässt sich eine Gefährdung durch die anderen Elementargefahren z. B. Starkregen oder Schneedruck, aus ZÜRS nicht ableiten. Die Risikoprüfung der Versicherungsunternehmen umfasst daher in der Regel auch weitere Faktoren, z. B. ob ein Objekt schon einmal von einem Elementarschaden betroffen war. Auch dies kann entscheidend dafür sein, ob ein Objekt Versicherungsschutz erhält oder nicht - unabhängig davon, in welcher ZÜRS-Zone sich das Objekt befindet.
Warum sind nicht alle Gebäude gegen Hochwasser versicherbar?
Nicht versicherbar sind mittlerweile nur wenige Gebäude in Thüringen, weil diese z. B. in unmittelbarer Flussnähe liegen und regelmäßig, d. h. in statistisch sehr kurzen Zeitabschnitten, von Überschwemmungen heimgesucht werden. In Zahlen ausgedrückt heißt das:
In Thüringen sind mittlerweile ca. 98,9 Prozent der Gebäude mit Standardprodukten versicherbar. Tatsächlich sind aber nur 42 Prozent der privaten Gebäude in Thüringen gegen Elementargefahren versichert. Nur etwas mehr als ein Prozent der Gebäude liegen in stark hochwassergefährdeten Bereichen. Für diese besteht zum Teil durch schadenverhütende Maßnahmen oder erhöhte Selbstbehalte ebenfalls eine Versicherungsmöglichkeit.
Gegen Schäden aus Naturgefahren sollte man sowohl sein Haus als auch den Hausrat absichern. Während die meisten Haus- und Wohnungsbesitzer bereits eine Versicherung gegen Feuerschäden abgeschlossen haben, sind es bei der Absicherung gegen Sturm und Hagel schon weniger.
Stark unterschätzt wird bislang die Gefahr, durch die sogenannten "weiteren Elementargefahren" geschädigt zu werden. Als "weitere Elementargefahren" werden im Versicherungsbereich Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung/Erdfall, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch bezeichnet. In Thüringen besteht vor allem die Gefahr, durch Überschwemmung oder Starkregen geschädigt zu werden.
Wie versichere ich mein Haus gegen Elementarschäden?
1. Absicherung gegen Elementarschäden
Eine Versicherung gegen die so genannten erweiterten Elementarschäden wird als Baustein im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder als gesonderte Elementarschadenversicherung angeboten. Die Einzelgefahren in der erweiterten Elementarversicherung (Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall/Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch) sind in der Regel nicht einzeln ab- bzw. zuwählbar.
Im Falle eines Schadens werden Reparaturkosten am Haus und an den versicherten Nebengebäuden auf dem Grundstück ersetzt. Falls notwendig, übernimmt die Versicherung alle Kosten, die für den Abriss des alten sowie die Konstruktion und den Bau eines neuen Hauses in gleicher Art und Güte erforderlich sind. Und zwar zu den heute üblichen Preisen, unabhängig davon, wie alt das Gebäude war.
Die Landesregierung rät allen Bürgern, die besonderen Risiken ausgesetzt sind (z. B. Lage in einem Hochwasserrisikogebiet), dringend, eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und eine Hausratsversicherung unter Einschluss von Elementargefahren abzuschließen. Aufgrund der Zunahme von Starkniederschlägen, die lokal auch fern der Gewässer auftreten und hinsichtlich ihres Risikos nicht räumlich eingegrenzt werden können, wird auch Bewohnern außerhalb der o.g. Gebiete empfohlen, ihr Risiko durch den Abschluss einer in diesem Fall meist sehr günstigen zusätzlichen Elementarschadenversicherung zu reduzieren.
Automatisch eingeschlossen ist in der Wohngebäudeversicherung der Mietausfall. Wenn das eigene Haus vorübergehend unbewohnbar ist, wird der ortsübliche Mietwert einschließlich fortlaufender Nebenkosten erstattet, bei vermieteten Objekten die ausgefallene Miete einschließlich Nebenkosten.
2. Absicherung gegen Hagel- und Sturmschäden
Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) am Gebäude können entweder durch eine separate Sturmversicherung oder im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden am Gebäude, wie durch eindringende Niederschläge, ebenfalls mitversichert. In Deutschland verfügen über 70 Prozent aller Wohngebäude über eine entsprechende Versicherung.
3. Absicherung gegen Feuerschäden und Blitzschlag
Die Brand- oder Feuerversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die aufgrund eines Feuers oder eines Blitzeinschlages entstehen. In vielen Fällen ist die Absicherung gegen Feuer aber auch ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Fast jedes Haus in Thüringen ist gegen Feuerschäden versichert, da dies in der Regel von den Finanzinstituten bei der Kreditvergabe gefordert wird.
Wie versichere ich meinen Hausrat gegen Elementarschäden?
Sturmschäden sowie Folgeschäden am Hausrat ersetzt nur die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind beispielsweise Aufräumkosten, Schutzkosten und in der Regel auch Hotelkosten versichert.
Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter außerdem ihren Hausrat gegen die Elementargefahren Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall/Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versichern. Hierzu ist meist eine Ergänzung der vorhandenen Hausratversicherung erforderlich. Diese Einzelgefahren sind in der erweiterten Elementarversicherung in der Regel nicht einzeln ab- bzw. zuwählbar.
Gegen Schäden aus Naturgefahren sollte man sowohl seine Immobilie bzw. Geschäftsräume als auch die Betriebseinrichtung, Vorräte und Waren absichern. Auch die Zeit nach einem Schaden, wenn der Betrieb oder Teile davon stillstehen, lässt sich finanziell überbrücken.
Während die meisten Unternehmer bereits eine Versicherung gegen Feuerschäden abgeschlossen haben, sind es bei der Absicherung gegen Sturm und Hagel weniger.
Stark unterschätzt wird bislang die Gefahr, durch die sogenannten "weiteren Elementargefahren" Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung / Erdfall, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch geschädigt zu werden.
Wie versichere ich meinen Betrieb bzw. meine Geschäftsräume gegen Elementarschäden?
1. Absicherung gegen Elementarschäden: Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung / Erdfall, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch
Eine Versicherung gegen die weiteren Elementarschäden wird als Baustein im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung oder als gesonderte Elementarschadenversicherung angeboten. Die Einzelgefahren in der erweiterten Elementarversicherung sind in der Regel nicht ab- bzw. zuwählbar.
Im Schadenfall werden die Reparaturkosten am Gebäude ersetzt. Bei Versicherung zum Neuwert wird im Fall eines Totalschadens der Neubau einer Immobilie in gleicher Art und Güte übernommen.
2. Absicherung gegen Hagel- und Sturmschäden
Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) am Gebäude können entweder durch eine separate Sturmversicherung oder als Baustein im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt werden. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden am Gebäude, wie durch eindringende Niederschläge, ebenfalls mitversichert.
3. Absicherung gegen Feuerschäden und Blitzschlag
Die Brand- oder Feuerversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die aufgrund eines Feuers oder eines Blitzeinschlages entstehen. Feuerschäden können entweder durch eine separate Feuerversicherung oder als Baustein im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt werden. Fast jedes Gebäude in Thüringen ist gegen Feuerschäden versichert, da dies in der Regel von den Finanzinstituten bei der Kreditvergabe gefordert wird.
Wie versichere ich meine Betriebseinrichtung und Waren gegen Elementarschäden?
Ihre Betriebseinrichtung, ihre Waren und Vorräte sichern Sie mit einer Geschäftsinhaltsversicherung finanziell ab. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus umfassen soll. Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Unternehmer die Geschäftsinhaltsversicherung um die Elementargefahren erweitern.
Wie versichere ich eine Betriebsunterbrechung nach Elementarschäden?
Steht nach einem Elementarschaden der Betrieb oder Teile davon still, weil die Räume nicht genutzt werden können oder Maschinen defekt sind, entsteht ein sog. Unterbrechungsschaden. Die Fixkosten (z. B. Kreditraten, Leasinggebühren oder Gehälter) laufen trotz Stillstand weiter und der Gewinn bricht weg.
Finanziellen Schutz erhalten Unternehmer mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Gegenstand der Deckung ist die finanzielle Kompensation der fortlaufenden Kosten und des entgangenen Gewinns nach einem versicherten Sachschaden. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus umfassen soll.
Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Unternehmer ihre Betriebsunterbrechungsversicherung um die Elementargefahren ergänzen.
Wie versichere ich einen Mietausfall nach Elementarschäden?
Haben Sie Gebäude oder Teile davon vermietet, die ganz oder überwiegend gewerblich genutzt werden, können diese im Falle eines Sachschadens unbenutzbar werden. Dadurch kann es zum Ausfall von Miet- oder Pachteinnahmen kommen.
Finanziellen Schutz erhalten Vermieter mit einer Mietverlustversicherung. Gegenstand der Deckung ist die finanzielle Kompensation des Mietausfalls und der fortlaufenden Mietnebenkosten nach einem versicherten Sachschaden. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser umfassen soll.
Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Unternehmer ihre Mietverlustversicherung um die Elementargefahren ergänzen.
Unterstützung durch den Freistaat
Was leistet der Freistaat zum Schutz vor Naturgefahren?
Im Zuge der Umsetzung des Landesprogramms Hochwasserschutz wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das Aktivitäten auf Landes-, Landkreis- und Gemeindeebene enthält.
Der Freistaat Thüringen ist in vielen Bereichen tätig, um Naturkatastrophen zu verhindern und im Falle von Krisen Hilfestellung zu leisten.
Mit dem Thüringer Anpassungsprogramm an den Klimawandel (IMPAKT) sorgt die Landesregierung für eine bestmögliche Anpassung an nicht vermeidbare Folgen. Allein in den Hochwasserschutz investiert sie jedes Jahr mehrere Millionen Euro. Die Katastrophenschutzbehörden sorgen mit vielfältigen Maßnahmen für einen effizienten Katastrophenschutz. Sie planen die notwendigen Kräfte und Mittel, übernehmen im Falle von Katastrophen die Gesamt-Einsatzleitung und koordinieren die mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einsatzkräfte.
Staatliche Hilfen für Geschädigte sollen künftig die Ausnahme bleiben und sich auf Härtefälle beschränken. Grundsätzlich hat die Eigenvorsorge Vorrang.
Die Kampagne und ihre Partner stellen sich vor
Da künftig mit einer zunehmenden Zahl von Naturkatastrophen gerechnet werden muss, wird eine ausreichende Vorsorge immer dringlicher. Die Thüringische Landesregierung hat daher beschlossen, gemeinsam mit Verbänden, Kammern und Wirtschaftsvertretern eine Öffentlichkeitskampagne zum Thema Elementarschadenversicherung durchzuführen. Ziel ist es, die Bürger darauf hinzuweisen, dass Eigenvorsorge der Bürger Vorrang hat und ein umfassender Versicherungsschutz gegen Elementarschäden in den meisten Fällen sinnvoll und möglich ist.