Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat als eine der landesweiten Marktüberwachungsbehörden im vergangenen Jahr bei insgesamt 57 stationären Einzelhändlern und Online-Shops Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden in Stichproben insgesamt 6144 Produkte kontrolliert, vor allem Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner sowie Kühl- und Tiefkühlgeräte, aber auch Elektronik-Geräte wie Monitore, Displays und Fernsehgeräte. Zudem wurden gewerbliche Kühltheken und Regale kontrolliert.
Ein Schwerpunkt der Überwachung in Thüringen lag auf der Kontrolle neuer Energielabel, die seit dem 1. März 2021 für bestimmte Produktgruppen eingeführt wurden, um besser über Energieeffizienz und -verbrauch von Geräten zu informieren. Seitdem darf bei diesen Produkten nur noch mit den Buchstaben A (grün – beste Klasse) bis G (rot – schlechteste Klasse) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung mit den bisherigen Effizienzklassen wie zum Beispiel A+++ ist dagegen nicht mehr erlaubt und wird nach und nach durch die neue Kennzeichnung abgelöst. Das TLUBN kontrollierte insbesondere, ob generell die Etikettierung und das Produktdatenblatt vorhanden und korrekt waren. Speziell bei der Online-Werbung wurde zudem geprüft, ob die Energieeffizienzklassen richtig angegeben wurden, der Zugriff auf das Label den Vorgaben entsprach und die Preisangabe vorhanden war.
Im Ergebnis zeigte sich, dass die Energieverbrauchskennzeichnung im Onlinehandel immer noch deutlich schlechter umgesetzt wird als im stationären Handel. Von 5879 Produkten im stationären Handel wiesen gerade einmal 215 Produkte Mängel auf. Das entspricht einer Quote von unter 5 Prozent. Dagegen lag der Anteil im Onlinehandel bei 236 von 265 geprüften Produkten, was einer Quote von 89 Prozent entspricht. Häufigster Fehler war in rund der Hälfte der Fälle, dass gar kein Label ausgewiesen wurde. Auffällig war zudem die hohe Fehlerquote bei einzelnen Anbietern, während andere die Kennzeichnungspflicht durchweg korrekt umsetzten.
Die betroffenen Händler werden über die festgestellten Fehler informiert und aufgefordert, diese innerhalb einer festgesetzten Frist zu beseitigen. Kommen sie dem nicht nach, drohen Bußgeldverfahren. Diese sind jedoch im Regelfall nicht erforderlich, da die meisten Händler auf die Hinweise der Behörde kooperativ reagieren und die festgestellten Verstöße zügig bereinigen.
Hintergrund:
Als Marktüberwachungsbehörde ist das TLUBN unter anderem zuständig für die Überwachung in den Bereichen Kraftstoffe, Energieeinsparung, Energieverbrauchskennzeichnung, Ökodesign, abfallrechtliche Produktüberwachung sowie Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte. Für alle diese Produkte existieren EU-Normen, die die jeweiligen Anforderungen festlegen, die technischen Voraussetzungen beschreiben sowie die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler und Importeure) bestimmen.
Das TLUBN überprüft im Rahmen von sogenannten Stichprobenkontrollen, ob alle Anforderungen (z.B. Emissionswerte, Inhaltsstoffe, Kennzeichnungsvorschriften etc.) erfüllt sind. Zusätzlich werden anlassbezogene Kontrollen infolge begründeter Anzeigen, Beschwerden, Hinweise sowie Meldungen von Bürgern, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, des Zolls sowie anderer Marktüberwachungsbehörden durchgeführt.
Die Aufdeckung und Verfolgung von Verstößen ist oft schwierig und zeitaufwendig. Vor allem der Onlinehandel stellt die Marktüberwachungsbehörden, wie die festgestellten Verstöße in der Energieverbrauchskennzeichnung zeigen, immer wieder vor große Herausforderungen.