Interessierte können den Radon-Info-Service unter
Telefon: | 0361-573943943 | Mo. – Do.: | 09:00 – 11:30 Uhr |
13:00 – 15:30 Uhr | |||
Fr.: | 09:00 – 11:30 Uhr |
sowie per E-Mail unter radon-info@tlubn.thueringen.de erreichen.
Weiterführende Informationen zum Thema Radon sind über den Internetauftritt des TLUBN zu erhalten: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/strahlenschutz/natuerliche-radioaktivitaet | |
ebenso auf der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon_node.html |
Radonvorsorgegebiete sind Zonen, bei denen erwartet wird, dass bei einer größeren Anzahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen, die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft den gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschreitet.
In Radonvorsorgegebieten ergeben sich bestimmte Messpflichten für Arbeitgeber bei Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss.
Bei der Errichtung neuer Gebäude müssen außerdem geeignete bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Eintritt von Radon in das Gebäude zu verhindern oder erheblich zu erschweren.
Hintergrund:
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, welches im Zuge des Uranzerfalls als Zwischenprodukt entsteht. Es ist unsichtbar sowie geruch- und geschmacklos. Bestimmte geologische Formationen oder Gesteine weisen einen erhöhten natürlichen Urangehalt auf, was durch die radioaktive Zerfallskette zu einer verstärkten Bildung und Ausgasung von Radon führen kann. Entsprechende Wegsamkeiten im Untergrund und Undichtheiten am Gebäude vorausgesetzt, kann Radon durch erdberührte Gebäudeteile eindringen und sich im Gebäudeinneren ansammeln. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass ein langjähriges Einatmen erhöhter Radonkonzentrationen zu einem größeren Risiko führt, an Lungenkrebs zu erkranken.