Bei der Prüfung der Antragsunterlagen wurde festgestellt, dass für das Vorhaben auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Zwar liegt das Vorhaben in keinem FFH-Gebiet, jedoch befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zwei FFH-Gebiete zum Schutz von Fledermäusen, die den Wald des Vorhabengebietes möglicherweise als Jagdgebiet nutzen.
Zudem ist die Waldfläche ein wichtiger Verbindungskorridor für den Biotopverbund, der ebenfalls nach FFH-Richtlinie geschützten Wildkatzenvorkommen in Thüringen. Wie ein Netz verbinden die Korridore wichtige Lebensräume wie Vorharz, Eichsfeld und Hainich.
Daher wird zu prüfen sein, ob der Eingriff in das Vorhabengebiet zu einer erheblichen Beeinträchtigung der FFH-Gebiete führt. Die dazu erforderlichen Angaben und Berichte sind in den Antragsunterlagen derzeit nicht enthalten. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, die für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlichen Unterlagen nachzureichen. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Gegenwärtig ist eine Betriebsfläche von etwa 140 ha zugelassen. Um langfristig die Rohstoffversorgung am Standort Deuna zu sichern, beabsichtigt das Unternehmen die flächenhafte Erweiterung des Tagebaus in südliche Richtung um ca. 77 ha und hat dafür im Oktober 2019 beim TLUBN einen Rahmenbetriebsplan zur Zulassung eingereicht. Unter Zugrundelegung einer jährlichen Fördermenge von 2,2 Mio. Tonnen Kalkstein könnten so Lagerstättenvorräte für eine Vorhabenlaufzeit von ca. 45 Jahren erschlossen werden.
Hintergrund:
Firma Dyckerhoff ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Deuna“ auf Kalkstein zur Herstellung von Zement mit einer Gesamtfläche von 910,80 ha und betreibt innerhalb dieser Bergbauberechtigung einen Tagebau, in dem sie Kalkstein für ihr benachbartes Zementwerk gewinnt.
Der Tagebau nebst Erweiterungsfläche berührt die Gemarkungen Deuna, Rüdigershagen, Keula, Zaunröden und Kleinkeula in den Landkreisen Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis.