Anhörung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit
Was sind Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit?
Ein wesentliches Merkmal des Umweltrechts ist die Anhörung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung umweltbezogener Pläne und Programme und dazugehöriger Umweltberichte sowie beim Erlass von Rechtsverordnungen für Unterschutzstellungen. Durch öffentliche Bekanntmachungen wird die Öffentlichkeit über diese Vorhaben und ihre Möglichkeiten zur Stellungnahme informiert.
Auf den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von umweltbezogenen Plänen und Programmen, im Bereich der naturschutzrechtlichen Unterschutzstellung, der Verfahren nach Bergrecht, der Überschwemmungsgebietsfestsetzung sowie der Wasserschutzgebietsfestsetzung und deren Ergebnisse abgebildet.
Derzeit laufen im TLUBN folgende Beteiligungsverfahren:
Wasser
Anhörung / Öffentlichkeitsbeteiligung Wasserrahmenrichtlinie
Naturschutz
Bergbau