Artenschutz und Windenergie
Um den weiteren Ausbau und die Nutzung der Windenergie rechtssicher zu gestalten, stellt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Arbeitshilfen und Fachbeiträge bereit. Schon mit der Planung von Anlagenstandorten sollen diese dazu beitragen, Artenrechtsbelange ausreichend zu berücksichtigen.
Arbeitshilfen und Fachbeiträge Vogelschutz

Arbeitshilfe Fledermäuse und Windenergie

Die in Deutschland vorkommenden Fledermäuse sind gesetzlich besonders und streng geschützt. Da der Bau von Windenergieanlagen erhebliche Auswirkungen auf Fledermausvorkommen haben kann, sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sorgfältig zu prüfen.
Die Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in Thüringen beinhaltet für den Freistaat Thüringen fachlich begründete Methodenstandards, um diese artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eindeutig identifizieren und bewerten zu können. Sie unterstützt damit Genehmigungsbehörden, Gutachter und Antragsteller und stellt die Grundlage für die einheitliche Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange der Tiergruppe bei der Genehmigung von Windenergieanlagen dar.