Zoologischer Artenschutz
Der zoologische Artenschutz hat das Ziel die heimischen Tierarten und deren Lebensstätten zu erhalten und damit die biologische Vielfalt zu sichern. Ausgehend von der Erfassung der Vorkommen werden Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt. Wichtige Arbeitsmethoden sind landesweite Kartierungen der Vorkommen, die Überwachung der Bestandsentwicklung durch Monitoring-Programme, die wissenschaftliche Vogelberingung, Artenhilfskonzepte für besonders gefährdete Arten, Schutzgebietskonzeptionen und -management sowie Biotopverbundplanungen.
Im Referat „Artenschutz“ des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und der zugehörigen Staatlichen Vogelschutzwarte Seebach ist das Fachwissen zum Artenschutz gebündelt. Die Aufgaben zum Erhalt der Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie innerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden durch das Referat „Natura 2000“ wahrgenommen. Unter anderem erfolgt hier auch die Überwachung der europarechtlich geschützten Arten im Rahmen des Monitoring.