Schutzgebiete
Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen geschützt. Die Ausweisung von Schutzgebieten soll
- den Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Gesellschaften sichern und ihre Lebensräume ökologisch vernetzen
- die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter gewährleisten
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sichern sowie
- Gebiete erhalten und entwickeln, die sich für die Erholung besonders eignen
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kennt in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) folgende Schutzkategorien:
- Naturschutzgebiete
- Nationalparke
- Nationale Naturmonumente
- Biosphärenreservate
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturparke
- Naturdenkmäler
- Geschützte Landschaftsbestandteile
Außerdem bestehen die nach DDR-Naturschutzrecht als
- Flächennaturdenkmal
- Schongebiet
- Geschützte Feuchtgebiete und
- Geschützte Parks
ausgewiesenen Schutzgebiete und -gegenstände bis zum Erlass neuer Rechtsverordnungen in ihrer bisherigen Bezeichnung fort.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
- entwickelt Fachkonzepte zur Weiterentwicklung des Systems der Schutzgebiete und betreut ihre naturschutzfachliche Umsetzung
- weist Schutzgebiete aus
- ist Träger öffentlicher Belange
- ist zuständig für Befreiungen bei Verboten zum Schutz von Naturschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen in Biosphärenreservaten
- führt als Naturschutzfachbehörde ein Register aller geschützten Teile von Natur und Landschaft des Freistaates Thüringen in Form eines elektronischen Verzeichnisses im Fachinformationssystem Naturschutz.
Um einen Eindruck über Lage, Verteilung und weitere Informationen zu den Schutzgebieten zu erhalten, hilft der Kartendienst des TLUBN.