Wolf-Luchs-Prävention und Schadensregulierung
In Thüringen ist der Wolf seit 2014 wieder heimisch, auch der Luchs findet in den großen zusammenhängenden Waldgebieten des Freistaats einen günstigen Lebensraum.

Mit der Rückkehr dieser Großraubtiere gehen Herausforderungen einher: Zum einen ist ein weitestgehend konfliktarmes Miteinander zu gestalten und zum anderen gilt es, den Schutz dieser Tierarten sicher zu stellen. Durch nationale und internationale Abkommen geschützt, soll der Erhaltungszustand von Luchs und Wolf verbessert werden.
Mit der Richtlinie Wolf/Luchs sollen durch den Wolf oder den Luchs verursachte Schäden verringert bzw. verhindert werden, um damit auch die Akzeptanz der Wiederbesiedlung durch diese Prädatoren zu erhöhen.
Förderung von Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen können beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beantragt werden. Darüber hinaus können Tierhalter, die von einem Wolf- oder Luchs-Riss betroffen sind, einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Die Formulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter Downloads in der rechten Spalte.
Bewilligungsbehörde
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 3 Naturschutz
Referat 33
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel. 0361 57 3943-042
Downloads
Formulare zur Antragstellung
- Antrag zur Prävention
- Anlage 1 zum Antrag Prävention
- Antrag auf Schadensausgleich
- Antrag auf Betriebsausgaben
- Anlage 1 zum Antrag Betriebsausgaben
- Nachweis über die Tauglichkeit eines Herdenschutzhundes (Anlage zum Antrag Prävention)
- De-minimis-Erklärung (Anlage zu allen Anträgen)