Schaf-Ziegen-Prämie
Förderung der Schaf- und Ziegenbestände für Tierhalter, die in Thüringen Biotopgrünland bewirtschaften (Schaf-Ziegen-Prämie)
Mit der Schaf-Ziegen-Prämie werden Schaf- und Ziegenbestände für Tierhalter, die in Thüringen Biotopgrünland bewirtschaften, gefördert. Schafe und Ziegen sind wichtige „Landschaftspfleger auf vier Beinen“. Die Prämie soll dazu beitragen, dem Trend des massiven und anhaltenden Rückgangs der Schaf- und Ziegenbestände in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung mittelfristig zu sichern. Bei Erfüllung der Förderbedingungen werden 25 € pro Tier und Jahr gezahlt. Aufgrund des EU-Beihilferechts werden jährlich pro Unternehmensverbund maximal 6.666 Euro ausgereicht.
Die Förderrichtlinie sowie die Formulare bekommen Sie hier.
Als Zuwendungsempfänger haben Sie mit dem Zuwendungsbescheid die Vorlage „Verwendungsnachweis“ erhalten. Dieser Verwendungsnachweis mit Anlagen ist erst nach Beendigung der Förderung (31.12.2021), also bis spätestens zum 31.03.2022, einzureichen.
Bei Fragen können Sie sich an die Bewilligungsbehörde unter folgenden Kontaktdaten wenden:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 3 Naturschutz
Referat 33
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel. 0361 57 3943 042