Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
NALAP bezeichnet die zweite Säule des Vertragsnaturschutzes in Thüringen. Das Programm richtet sich primär an Verbände, Vereine und Privatpersonen. Seit 2020 steht es auch wieder landwirtschaftlichen Betrieben offen.
Über NALAP können zum einen jährlich wiederkehrende Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen beziehungsweise Arten (im Rahmen einer Dauerpflege, sog. Vertragsnaturschutz) gefördert werden. Zum anderen können daraus Naturschutzprojekte wie Planungen, Aktionen oder Investitionen, die mit begrenzter Laufzeit durchgeführt werden, um bestimmte Naturschutzziele zu erreichen, finanziert werden.
NALAP wurde in Thüringen erstmals 1992 angeboten. Es richtet sich im Gegensatz zu KULAP überwiegend an Vereine, Verbände und Private. Für bestimmte Maßnahmen können seit 2017 auch landwirtschaftliche Betriebe Antragsteller sein.
Seit dem 2.März 2020 darf in ganz Deutschland in der freien Natur nur noch gebietseigenes Saat-und Pflanzgut ausgebracht werden. Hierdurch soll eine Gefährdung der heimischen Flora durch gebietsfremde Herkünfte verhindert werden. Hilfestellung für den Antragsteller bietet das Merkblatt. Weitere Informationen zum Thema gebietseigene Gehölze finden Sie außerdem hier.
Genaue Auskunft über die jeweiligen Fördermöglichkeiten erteilen die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden oder das Referat 33 „Landschaftspflege, Naturschutzförderung“ im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter folgenden Kontaktdaten:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 3 Naturschut
Referat 33
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel. 0361 57 3943 042
Weitere Informationen
download: richtlinie und dokumente
