Naturschutz-Förderprogramme in Thüringen

ENL-Projekt im FFH-Gebiet „NSG Frießnitzer See – Struth“ (Aufn. H. Wenzel)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) (Aufn. A. Lux)
Eremit (Osmoderma eremita) (Aufn. A. Lux)

LIFE-Projekt „Erhaltung und Entwicklung der Steppenrasen Thüringens“, NSG „Schwellenburg“ nördwestlich von Erfurt (Aufn. H. Wenzel)

Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurina) (Aufn. A. Lux)

Fischlotter (Lutra lutra) (Aufn. A. Lux)

Streuobstwiese, Reinsdorf (Aufn. H. Wenzel)

Schwarzer Apollo (Parnassius_mnemosyne) (Aufn. A. Lux)
Rotmilan (Milvus milvus) (Aufn. A. Lux)

Einjähriger Blühstreifen, Pfiffelbach (Aufn. H. Wenzel)

Feldhamster (Cricetus cricetus) (Aufn. S. Martens)

ENL-Projekt im FFH-Gebiet „NSG Frießnitzer See – Struth“ (Aufn. H. Wenzel)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) (Aufn. A. Lux)
Eremit (Osmoderma eremita) (Aufn. A. Lux)

LIFE-Projekt „Erhaltung und Entwicklung der Steppenrasen Thüringens“, NSG „Schwellenburg“ nördwestlich von Erfurt (Aufn. H. Wenzel)

Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurina) (Aufn. A. Lux)

Fischlotter (Lutra lutra) (Aufn. A. Lux)

Streuobstwiese, Reinsdorf (Aufn. H. Wenzel)

Schwarzer Apollo (Parnassius_mnemosyne) (Aufn. A. Lux)
Rotmilan (Milvus milvus) (Aufn. A. Lux)

Einjähriger Blühstreifen, Pfiffelbach (Aufn. H. Wenzel)

Feldhamster (Cricetus cricetus) (Aufn. S. Martens)
Eine Übersicht über die Förderprogramme des Naturschutzes und der Landschaftspflege finden sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN). Weitere Förderinstrumente in Thüringen, die im Bereich Landschaftspflege interessant sein können, finden Sie in dieser pdf.
Für folgende Förderungen ist die obere Naturschutzbehörde (TLUBN) Bewilligungsbehörde:
Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
Ziel der Förderung ist es, Natur und Landschaft in Thüringen durch geeignete Maßnahmen zu sichern, zu entwickeln und zu pflegen. Dieses Programm richtet sich primär an Verbände, Vereine und Privatpersonen. Neben dem Vertragsnaturschutz können mit NALAP Naturschutzprojekte gefördert werden. Innerhalb der Projektförderung können auch landwirtschaftliche Unternehmen für die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung bestimmter Lebensräume sowie Lebensstätten wildlebender Tier-und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft Förderung erhalten.
Weitere Auskunft erteilen die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden oder das Referat 33 „Landschaftspflege, Naturschutzförderung“ des TLUBN unter folgenden Kontaktdaten:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 3 Naturschutz
Referat 33
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 WeimarAnsprechpartner für die Landkreise Altenburger-Land, Eisenach, Gera, Greiz, Hildburghausen, Jena, Saale-Holzland-Kreis, Suhl, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Wartburgkreis: Lothar Neu, Tel.: 0361 57 3943 645
Ansprechpartner für die Landkreise Eichsfeld, Erfurt, Gotha, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Sömmerda, Unstrut-Hainich-Kreis, Weimar und Weimarer Land: Katharina Seifert, Tel.: 0361 57 3943 806
Ansprechpartner für den Saale-Orla-Kreis: Claudia Roewer, Tel.: 0361 57 3943 366
Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)
Mit der Richtlinie Wolf/Luchs sollen durch den Wolf oder den Luchs verursachte Schäden verringert bzw. verhindert werden, um damit auch die Akzeptanz der Wiederbesiedlung durch diese Prädatoren zu erhöhen.
Weitere Informationen, unter anderem den Managementplan Wolf sowie Hinweise zum Vorgehen bei einem Riss finden Sie im Bereich zoologischer Artenschutz.
Unterlagen zur Förderung sowie Kontaktdaten erhalten Sie hier.Förderung der Schaf- und Ziegenbestände für Tierhalter, die in Thüringen Biotopgrünland bewirtschaften (Schaf-Ziegen-Prämie)
Mit der Schaf-Ziegen-Prämie werden Schaf- und Ziegenbestände für Tierhalter, die in Thüringen Biotopgrünland bewirtschaften, gefördert. Schafe und Ziegen sind wichtige „Landschaftspfleger auf vier Beinen“. Die Prämie soll dazu beitragen, dem Trend des massiven und anhaltenden Rückgangs der Schaf- und Ziegenbestände in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung mittelfristig zu sichern. Bei Erfüllung der Förderbedingungen werden 25 € pro Tier und Jahr gezahlt. Aufgrund des EU-Beihilferechts werden jährlich pro Unternehmensverbund maximal 6.666 Euro ausgereicht.
Die Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen für die Neuantragstellung bzw. den Auszahlungsabruf 2021 (falls Sie die Prämie bereits 2019 erhalten haben) bekommen Sie hier. Ausführliche Erläuterungen und Hinweise finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass Neuanträge und Auszahlungsabrufe bis zum 31.03.2021 gestellt werden können.
Bei Fragen können Sie sich an die Bewilligungsbehörde unter folgenden Kontaktdaten wenden:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 3 Naturschutz
Referat 33
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Ansprechpartnerin: Ulrike Jacobi (Tel.: 0361 57 3943 810) und Adriana Schwarz (Tel.: 0361 57 3943 595)
Für folgende Förderungen bietet die obere Naturschutzbehörde (TLUBN) Handlungsempfehlungen:
Mit der 2017 eingeführten KULAP-Fördermaßnahme G7 wird eine dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland gefördert. Bewilligungsbehörde ist das für Sie zuständige Agrarförderzentrum. Informationen zur KULAP-Antragstellung erhalten Sie auch hier.
Hilfestellungen für die Umwandlung geben folgende Merkblätter:
Hinweise zur Eignung von Grünland als Spenderfläche
Fachliche Hinweise zur Umsetzung der MahdgutübertragungBei der Anpflanzung von Gehölzen, z.B. im Rahmen von NALAP-Projekten, gilt seit dem 2. März 2020 ein genereller Genehmigungsvorbehalt für das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur. Seit langem werden dort üblicherweise nur einheimische Gehölzarten gepflanzt. Allerdings entspricht die Herkunft der gepflanzten Gehölze häufig nicht dem Ausbringungsort. Die Ausbringung gebietsfremder Herkünfte in der freien Natur hat jedoch erhebliche Konsequenzen für die genetische Vielfalt der heimischen Flora. Sie nivellieren den Genpool, führen zu Veränderungen der Funktionsabläufe in Ökosystemen und beeinträchtigen dadurch deren Lebensgemeinschaften. Gebietsfremde Herkünfte sind zudem schlechter an die jeweiligen Umweltbedingungen angepasst und zeigen schlechtere Anwachserfolge. Daher wäre eine Ausnahmegenehmigung durch die unter Naturschutzbehörde nur möglich, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten auszuschließen ist. Dies dürfte eher selten der Fall sein. Gerade wenn staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden, ist die Verwendung von gebietseigenem Pflanzgut geboten. Hilfestellung für den Antragsteller bietet unser Merkblatt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Behörden und Planer/innen soll eine Checkliste helfen, die neuen rechtlichen Vorgaben umzusetzen.Merkblatt zur Verwendung von gebietseigenen Gehölzen in Thüringen mit Anlagen v. 22.07.2020
- Karte der Herkunftsgebiete
- Karte der Vorkommensgebiete
- Positivliste gebietseigener Gehölze Thüringens zur Anpflanzung in der freien Natur
- Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes registrierten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe
- Formblatt für die Angebotsaufforderung für eine Heckenpflanzung
- Formblatt zur Bestätigung der gebietseigenen Herkunft der Gehölze durch den Pflanzenproduzenten
Checkliste zu gebietseigenen Gehölzen für Behörden und Planer/innen v. 22.07.2020