Pflanzenarten, für die Thüringen eine besondere Verantwortung hat

Zur Festlegung von Prioritäten im Arten- und Biotopschutz müssen neben dem Grad der Gefährdung nach den Roten Listen weitere Kriterien herangezogen werden. Eines der wichtigsten ist dabei die Verantwortlichkeit Thüringens für die globale Erhaltung einer Art oder eines Lebensraumes. Zur Ermittlung der Verantwortlichkeit werden die weltweite Verbreitung und die weltweite Gefährdung herangezogen. Erstmals wurden 2002 die Tier- und Pflanzenarten ermittelt, für deren globale Erhaltung Thüringen eine besondere Verantwortung trägt (Westhus & Fritzlar 2002). In dieser Arbeit wurde auch die Methodik der Auswahl dieser Arten ausführlich beschrieben. So zählen hierzu alle in Thüringen endemische Sippen (Arten, Kleinarten und Unterarten, die weltweit lediglich in Thüringen vorkommen, E), Arten mit sehr kleinem mitteleuropäischem Areal (K), Arten mit hochgradig isolierten Vorkommen (I) und alle weltweit gefährdeten Arten (W).
Mit der Gewinnung neuer Erkenntnisse zur Verbreitung von Arten und Lebensräumen sowie zu ihrer weltweiten Gefährdung müssen diese Listen periodisch fortgeschrieben werden. Für die Pflanzenarten einschließlich der Pilze erfolgte in Vorbereitung der Erarbeitung einer Schutzgebietskonzeption im Jahre 2012 eine Überarbeitung der Liste unter Einbeziehung der unten aufgeführten Spezialisten und unter Berücksichtigung einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz zum Thema (Ludwig et al. 2007). Nachfolgende Listen stellen daher den Arbeitsstand von 2012 dar. Für Anregungen und Informationen zu einer künftigen Fortschreibung sind wir dankbar.
Die besondere Berücksichtigung dieser Arten bei der Leitbildfindung im Naturschutz und bei raumbedeutsamen Planungen und Eingriffen wird empfohlen.