Besonders geschützte Pflanzen in Thüringen
Bereits seit 1935 werden bestimmte Tier- und Pflanzenarten in Deutschland unter den Schutz des Gesetzes gestellt, um einer Gefährdung durch den Menschen vorzubeugen. Ob eine Organismenart einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt, ist heute nicht leicht zu ermitteln. Umfangreiche Artenlisten im europäischen Recht und in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - oft verteilt auf mehrere Anhänge - sind nur schwer zu überschauen. Deshalb soll hier ein Überblick über die besonders geschützten Pflanzen- und Pilzarten mit Vorkommen in Thüringen gegeben werden.
Mit Neuerungen und Änderungen im europäischen Recht, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) haben sich in den letzten Jahren Veränderungen bei den besonders geschützten Pflanzenarten ergeben. Pilze, die ein eigenes Reich bilden, werden in diese Übersicht mit eingeschlossen. Neben unserem auf Thüringen zugeschnittenen Überblick gibt es eine umfassende Zusammenstellung der nach den im BNatSchG § 44 aufgeführten Rechtsgrundlagen besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten. Diese wird vom Bundesamt für Naturschutz als abfragbare Datenbank im Internet unter www.wisia.de allen Interessenten zur Verfügung gestellt.