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Artenschutz
Die Aufgabe des Artenschutzes ist es, wild lebende Arten und deren Populationen zu erhalten und die hierfür nötigen fachlichen Grundlagen zu erarbeiten. Der Schutz der Biodiversität in Thüringen ist übergreifendes Ziel des Artenschutzes am Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Die nötigen Grundlagen werden unter anderem durch landesweite Kartierungen, Überwachung der Bestandsentwicklung durch Monitoringprogramme oder Artenhilfskonzepte am TLUBN geschaffen. Der Artenschutz wird aufgrund der unterschiedlichen Erfordernisse der Artengruppen häufig, so auch am TLUBN, in zoologischen und botanischen Artenschutz unterteilt. Eine besondere Stellung in Thüringen nimmt die „Staatliche Vogelschutzwarte Seebach“ mit der „Koordinationsstelle für Fledermausschutz Thüringen“ ein. Diese traditionsreiche Einrichtung ist das fachliche Zentrum für den Vogel- und Fledermausschutz in Thüringen, nimmt am TLUBN also die Aufgaben des Artenschutz für beide Artengruppen wahr.
Übergreifend wichtig sind die Rote Listen Thüringens, welche wie kaum ein anderes Gutachten die aktuelle Bedrohungslage der gesamten Biodiversität systematisch einschätzen lassen. Sie werden durch das TLUBN alle 10 Jahre erstellt.
Der Artenschutzvollzug dient der Umsetzung der auf nationaler und internationaler Ebene erlassenen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz gefährdeter Arten.
Ein in den letzten Jahren besonders beachtetes Thema sind invasive gebietsfremde Arten, welche im Zuge von veränderter Landnutzung, verstärkten globalen Handels oder Klimawandel eine stärkere Bedrohungslage für die heimische Biodiversität aufweisen.
Zoologischer Artenschutz
Der zoologische Artenschutz hat das Ziel die heimischen Tierarten und deren Lebensstätten zu erhalten und damit die biologische Vielfalt zu sichern. Ausgehend von der Erfassung der Vorkommen werden Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt.
Botanischer Artenschutz
Der Botanische Artenschutz hat das Ziel, die Vielfalt der Pflanzenarten in der Landschaft zu erhalten.
Staatliche Vogelschutzwarte Seebach
Die Staatliche Vogelschutzwarte Seebach ist mehr als hundert Jahre alt und somit die älteste Vogelschutzwarte Deutschlands. Sie ist das fachliche Zentrum rings um den Vogel- und Fledermausschutz in Thüringen.
Rote Listen Thüringens
Rote Listen sind Fachgutachten zur Gefährdung von Arten, Pflanzengesellschaften und Biotopen. Sie sind ein Maß für den Zustand der Natur und für Veränderungen der biologischen Vielfalt.
Artenschutzvollzug
Der Artenschutzvollzug dient der Umsetzung der auf nationaler und internationaler Ebene erlassenen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz gefährdeter Arten.
Invasive gebietsfremde Arten
Die Ausbreitung gebietsfremder Arten stellt weltweit eine der großen Gefährdungen für die biologische Vielfalt dar.