Naturschutz
Natur und Landschaft im besiedelten wie im unbesiedelten Bereich sind so zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit nachhaltig gesichert werden.
In der Abteilung Naturschutz des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit der Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotop- und Flächenschutz, Landschaftsplanung und -pflege, aber auch Umweltdatenbereitstellung, Umweltbildung und die Pflege verletzter Tiere von geschützten Arten erfolgen unter ihrem Dach.
Artenschutz
Die Aufgabe des Artenschutzes ist es, wild lebende Arten und deren Populationen zu erhalten und die hierfür nötigen fachlichen Grundlagen zu erarbeiten. Der Schutz der Biodiversität in Thüringen ist übergreifendes Ziel des Artenschutzes am Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Schutzgebiete
Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile oder Bestandteile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen bewahrt.
Biotopschutz
Ein Biotop ist ein homogener, anhand seiner Pflanzen und/oder Geomorphologie sowie der Nutzung gegen seine Umgebung abgrenzbarer Landschaftsteil. In ihrem Bestand gefährdeten Biotoptypen gelten besondere Schutzbemühungen.
Landschaftspflege & Naturschutzförderung
Die tiefgreifenden Veränderungen in der Landnutzung in den letzten Jahrzehnten führten zu großen Verlusten in der Artenvielfalt und Landschaftsqualität.
Eingriffsregelung & Vorhabenbegleitung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung soll dazu beitragen, Natur und Landschaft in ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit weitestgehend zu erhalten.
Landschaftsplanung & Biotopverbund
Landschaftsplanung findet auf allen Ebenen der Landes-, Raum- und Bauleitplanung statt. Alles, was für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, wird in den Plänen der Landschaftsplanung dargestellt.
Waldgebiete ohne forstliche Nutzung
Ein wichtiges Naturschutzziel ist, mindestens 5 % des Waldes in Thüringen dauerhaft aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Hier werden die Flächen zur Umsetzung dieses Ziel präsentiert.
mehr
Natura 2000
Das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" ist der Grundpfeiler zur Umsetzung besonderer Schutzbestimmungen zu europaweit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN, obere Naturschutzbehörde) unterstützt und berät die Verwaltung in allen Angelegenheiten des Naturschutzes.