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Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Um den Schutz eines Systems vor den unabwendbaren nachteiligen Folgen des Klimawandels wie Hitze, Trockenheit oder Unwetterereignissen zu erhöhen bzw. den negativen Einfluss eines Ereignisses auf das System zu minimieren, können Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels getroffen werden (Adaption).
Anpassungsmaßnahmenprogramm IMPAKT
Viele Maßnahmen für in Thüringen betroffene Handlungsfelder wurden bereits im "Integrierten Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen - IMPAKT" aus dem Jahr 2013 formuliert.
Im Jahr 2019 verabschiedete die Landesregierung mit IMPAKT II, die mittlerweile im Thüringer Klimagesetz (ThürKlimaG) verankerte Fortschreibung des Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Thüringen. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet nun insgesamt 47 Maßnahmen aus allen relevanten Bereichen (12 Handlungsfelder), die vom Klimawandel betroffen sind und in denen Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind.